Berufskraftfahrer*innen-Ausbildung C95
Zum Erwerb des Qualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden.
Einerseits für Berufskraftfahrer*innen-Anwärter ohne C-Schein, andererseits für Berufskraftfahrer*innen, die bereits die C-Lenkberechtigung besitzen und ihre C95-Qualifikation erwerben wollen:
Die C95-Qualifikation im Zuge der Führerscheinausbildung:
Die C95-Qualifikationsprüfung mit vorhandenem C-Schein, absolviert nach dem 09.09.2009 (C)
Berufskraftfahrer*innen-Ausbildung D95
Zum Erwerb des Qualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden.
Einerseits für Berufskraftfahrer*innen-Anwärter ohne D-Schein, andererseits für Berufskraftfahrer*innen, die bereits die D-Lenkberechtigung besitzen und ihre D95-Qualifikation erwerben wollen:
