Berufskraftfahrer*innenausbildung – C95
Zum Erwerb des Fahrer*innenqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden – einerseits für Berufskraftfahrer*innen-Anwärter ohne C-Schein, andererseits für Berufskraftfahrer*innen, die bereits die C-Lenkberechtigung besitzen und ihre C95-Qualifikation erwerben wollen:
Die C95-Qualifikation im Zuge der Führerscheinausbildung:
- 45 Min. C-Praxisprüfung
- 45 Min. C95-Qualifikationsprüfung
Die C95-Qualifikationsprüfung mit vorhandenen C-Schein, absolviert nach dem 09.09.2009 (C)
- 90 Min. C95-Qualifikationsprüfung
- Schriftliche und mündliche Prüfung bei der Landesregierung
Berufskraftfahrer*innenausbildung – D95
Zum Erwerb des Fahrer*innenqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden – einerseits für Berufskraftfahrer*innen-Anwärter ohne D-Schein, andererseits für Berufskraftfahrer*innen, die bereits die D-Lenkberechtigung besitzen und ihre D95-Qualifikation erwerben wollen:
Die D95-Qualifikation im Zuge der Führerscheinausbildung:
- 45 Min. D-Praxisprüfung
- 45 Min. D95-Qualifikationsprüfung
Die D95-Qualifikationsprüfung mit vorhandenen D-Schein, absolviert nach dem 09.09.2008
- 90 Min. D95-Qualifikationsprüfung
- Schriftliche und mündliche Prüfung bei der Landesregierung